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Rechtsprechung
   OLG Köln, 26.05.1993 - 2 U 188/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,2499
OLG Köln, 26.05.1993 - 2 U 188/92 (https://dejure.org/1993,2499)
OLG Köln, Entscheidung vom 26.05.1993 - 2 U 188/92 (https://dejure.org/1993,2499)
OLG Köln, Entscheidung vom 26. Mai 1993 - 2 U 188/92 (https://dejure.org/1993,2499)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 3079
  • ZIP 1993, 1156
  • WM 1993, 1791
  • BB 1993, 1905
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Köln, 20.04.2000 - 1 U 107/99

    Nachweis der Erfüllung der Zahlungsverpflichtung der Bank aus dem Sparvertrag

    Ein Sparbuch hat nach allgemeiner Meinung nämlich den Charakter einer für den Bankkunden sprechenden Beweisurkunde (OLG Frankfurt OLGR 1998, 44; NJW 1989, 1517 m. Nichtannahmebeschluss des BGH; KG NJW-RR 1992, 1195; OLG Köln ZIP 1993, 1156).
  • OLG Köln, 13.12.2000 - 13 U 100/00

    Beweiswert einer Bankquittung

    Der Senat schließt sich dieser Würdigung an; sie entspricht den anerkannt hohen Anforderungen der Rechtsprechung an die Entkräftung des Beweiswertes einer Bankquittung (BGH NJW-RR 1988, 881; OLG Frankfurt, NJW-RR 1991, 172; OLG Köln, OLGR 1993, 230 = NJW 1993, 3079 = WM 1993, 1791 = ZIP 1993, 1156).
  • OLG Köln, 22.12.2004 - 11 U 113/02

    Beweiskraft einer Quittung; Missbrauch der Vertretungsmacht des Geschäftsführers

    Der Quittung kommt jedoch zumindest eine indizielle Wirkung zu (vgl. zum ganzen BGH NJW-RR 1988, 881; OLG Köln NJW 1993, 3075 = ZIP 1993, 1156 = Betriebs-Berater 1993, 1905; Palandt/Heinrichs, BGB 63. Aufl., § 368 Rdnr. 4; ferner BGHZ 147, 203, 211 = NJW 2001, 2096, 2099).
  • OLG Düsseldorf, 08.05.2001 - 23 U 163/00

    Beweiskraft von Ablichtungen einer öffentlichen Urkunde; Rechtsnatur einer

    Dieser ist zwar nicht erst dann geglückt, wenn die Empfangsbestätigung als unwahr erwiesen wird oder sich auch nur eine zwingende Schlussfolgerung gegen sie ergibt; erforderlich ist aber, dass die Überzeugung des Gerichts von der quittierten Tatsache zumindest erschüttert wird (BGH NJW-RR 1988, 881 mwN.; OLG Frankfurt NJW-RR 91, 172; OLG Köln NJW 1993, 3079, 3080).
  • OLG Düsseldorf, 13.03.1997 - 18 U 98/96

    Rechtsnatur einer Quittung über den Empfang der Sendung

    Dementsprechend ist verschiedentlich entschieden worden, daß der Beweiswert einer Bankquittung nur ausnahmsweise erschüttert werden kann, insbesondere nicht allein durch die Aussagen der am jeweiligen Vorgang beteiligten Bankmitarbeiter zu erschüttern ist (vgl. BGH NJW 88, 881; OLG Frankfurt, NJW-RR 1991, 172, 173; OLG Köln, ZIP 1993, 1156 ).
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   OLG Köln, 26.04.1993 - 2 U 188/92   

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https://dejure.org/1993,9222
OLG Köln, 26.04.1993 - 2 U 188/92 (https://dejure.org/1993,9222)
OLG Köln, Entscheidung vom 26.04.1993 - 2 U 188/92 (https://dejure.org/1993,9222)
OLG Köln, Entscheidung vom 26. April 1993 - 2 U 188/92 (https://dejure.org/1993,9222)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen des Anspruchs eines Bankkunden auf Auszahlung eines Sparguthabens; Beweisrechtliche Ausgestaltung der Substantiierung des Bestehens eines bestimmten Sparguthabens auf einem Sparkonto nach einer Geldeinzahlung mittels Quittung; Ausgestaltung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.09.1987 - II ZR 35/87

    Beweiskraft einer Bankquittung

    Auszug aus OLG Köln, 26.04.1993 - 2 U 188/92
    Eine Quittung enthält ein außergerichtliches Geständnis hinsichtlich des Leistungsempfanges und als solches ein Indiz für die Wahrheit der zugestandenen Tatsache (BGH JR 1978, 417, 418; NJW-RR 1988, 881; OLG Franfurt NJW-RR 1991, 172).

    Zutreffend wird darauf abgestellt, daß nach der Lebenserfahrung davon ausgegangen werden kann, daß die Bestätigung eines Kreditinstituts, einen bestimmten Geldbetrag empfangen zu haben, richtig ist und daß einer Bankquittung im Hinblick auf das von den Banken regelmäßig eingesetzte qualifizierte Personal und die getroffenen organisatorischen Kontrollmaßnahmen ein erhöhter Beweiswert zukommt (BGH NJW-RR 1988, 881), der es auch rechtfertigt, die Einzahlungsquittung einer Bank einem Postschein im Sinne des § 775 Nr. 5 ZPO gleichzustellen (vgl. die Zitate bei BGH a.a.O.).

  • OLG Frankfurt, 23.11.1989 - 16 U 151/88
    Auszug aus OLG Köln, 26.04.1993 - 2 U 188/92
    Eine Quittung enthält ein außergerichtliches Geständnis hinsichtlich des Leistungsempfanges und als solches ein Indiz für die Wahrheit der zugestandenen Tatsache (BGH JR 1978, 417, 418; NJW-RR 1988, 881; OLG Franfurt NJW-RR 1991, 172).
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   OLG Celle, 19.05.1993 - 2 U 188/92   

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https://dejure.org/1993,20593
OLG Celle, 19.05.1993 - 2 U 188/92 (https://dejure.org/1993,20593)
OLG Celle, Entscheidung vom 19.05.1993 - 2 U 188/92 (https://dejure.org/1993,20593)
OLG Celle, Entscheidung vom 19. Mai 1993 - 2 U 188/92 (https://dejure.org/1993,20593)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ADSp § 41 Buchst. a; ADSp § 51 Buchst. a; ADSp § 51 Buchst. b; ADSp § 54 Buchst. a
    Voraussetzungen der Spediteurhaftung bei Verlust von Frachtgut

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1994, 1329
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